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Die amtlichen Schadstoffplaketten

Die amtlichen „Feinstaubplaketten“ können Sie bei uns in Stolberg und Jülich erhalten.

Gesetzliche Regelungen für Feinstaubplaketten

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte „Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette betroffen.  

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 bis 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn sie eine der auf den Schildern abgebildeten Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe tragen. 

Nachrüsten

Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch eine anerkannte AU-Werkstatt erhält der Autobesitzer eine Abnahmebescheinigung. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die Fahrzeugpapiere ein.

Welche Feinstaubplakette Ihr Auto bekommen kann und welche Nachrüstmöglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie in unserer Online-Suche.

Die Feinstaubplakette garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen.

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